AGB
Geschäftsbedingungen Zenz Holzbau GmbH
1. Holz ist ein biologischer und natürlicher Baustoff, der in sich arbeitet. Durch Einwirkung von Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Nässe können Risse entstehen, welche jedoch keinen Reklamationsgrund darstellen.
2. Angaben in Preislisten, Werbeunterlagen, Prospekten sind grundsätzlich unverbindlich. Die in Auftragsbestätigungen enthaltenen Daten (Mengen, Maße, Ausführungsmodalitäten) sind vom Vertragspartner sofort nach Erhalt zu überprüfen und gelten als vereinbart und verbindlich, wenn vom Vertragspartner Abweichungen nicht unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.
3. Lieferzeitangaben und -termine erfolgen nach bestem Ermessen, sind jedoch unverbindlich. Allfällig angegebene Lieferfristen beginnen keinesfalls vor Vorliegen sämtlicher technischen und sonstigen Ausführungsdetails, Bezahlungen einer vereinbarten Anzahlung und / oder Klärung sämtlicher Einzelheiten der Ausführung.
4. Sämtliche Rechnungen, auch Teilrechnungen sind sofort ohne jeden Abzug zur Bezahlung fällig. Bei Verzug mit der Bezahlung auch nur einer (Teil-) Rechnung kommt der Vertragspartner ungeachtet des Verschuldens auch ohne Mahnung in Verzug. Für den Konsumenten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
5. Gegenforderungen können gegen bzw. mit Ansprüchen der Zenz Holzbau GmbH nur dann aufgerechnet werden, wenn von der Zenz Holzbau GmbH die Gegenforderung schriftlich anerkannt oder diese rechtskräftig gerichtlich zugesprochen wurde.
6. Der Vertragspartner darf die Bezahlung des Kaufpreises bzw. Werklohns wegen eventuell erhobener Mängelrügen, nicht vollständiger Lieferung oder wegen Schadenersatzansprüchen gegen die Zenz Holzbau GmbH nicht verweigern oder verzögern. Für den Konsumenten ist das Zurückbehaltungsrecht auf das 3-fache des Verbesserungsaufwandes, maximal jedoch 1/5 der Gesamtauftragssumme beschränkt.
7. Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser sind vom Vertragspartner auf dem Baugrundstück termingerecht zur kostenlosen Entnahme bereit zustellen. Die Zufahrt zur Baustelle muss für LKW mit Anhänger bzw. für schwere Lastzüge und Montagekran bei jeder Wetterlage unmittelbar bis zum Objekt befahrbar sein.
8. Das Nivellement der Kellerdecke bzw. Bodenplatte darf maximal eine Höhendifferenz von +/- 0,5 cm aufweisen. Darüber hinausgehende Abweichungen verursachen bei der Montage Mehrkosten, die gesondert in Rechnung gestellt werden müssen.
9. Für sämtliches Material ist an der Baustelle ausreichend Lagerplatz bereit zu halten.
10. Alle erforderlichen Bau- und Zufahrtsgenehmigungen (Baubewilligung, Naturschutzrechtliche Bewilligung u. andere notwendigen Bewilligungen) sind durch den Auftraggeber einzuholen.
11. Der Vertragspartner wird für die gesamte Bauzeit eine Bauherrn-Haftpflichtversicherung in Verbindung mit einer Bauwesen-Versicherung und die notwendige Gebäudeversicherung auf eigene Rechnung abschließen.
12. Alle von der Zenz Holzbau GmbH gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungsbeträge einschließlich sämtlicher Nebenforderungen Eigentum der Zenz Holzbau GmbH.
13. Unbeschadet eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches ist die Zenz Holzbau GmbH jedenfalls berechtigt, bei Verzug des Vertragspartners eine Stornogebühr in der Höhe von 10 % des vereinbarten Gesamtpreises ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens zu verrechnen.
14. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie für sämtliche Verpflichtungen des Vertragspartners Zenz Holzbau GmbH gegenüber ist A-5142 Eggelsberg.
15. Auf das Rechtsverhältnis zwischen der Zenz Holzbau GmbH und dem Vertragspartner ist österreichisches Recht (ausgenommen UN-Kaufrecht) anzuwenden.
16. Für alle eventuell aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Geschäft entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Ried / Innkreis vereinbart. Für den Konsumenten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
17. Sämtliche Vereinbarungen, Zusagen oder Auskünfte von bzw. mit der Zenz Holzbau GmbH sind nur schriftlich wirksam. Vom Schriftformerfordernis kann überdies nur schriftlich abgegangen werden.
